Mitgliedschaft

Mit der Taufe in der Christengemeinschaft wird das Kind Glied der weltumfassenden Gemeinschaft der Christen. Sie macht es nicht zum Mitglied der Christengemeinschaft, ebenso wenig wie die Konfirmation. Das Mitgliedwerden bleibt dem freien Entschluss des Erwachsenen vorbehalten.

Durch das sakramentale Leben in einer Gemeinde der Christengemeinschaft und Kennenlernen der Menschen-Weihehandlung als geistige Heimat, kann der Entschluss wachsen, sich der Gemeinde als Mitglied zu verbinden.  Persönliche Gespräche mit einem Pfarrer begleiten diesen Weg. Der freie Entschluss, nach sorgfältiger Prüfung, ist die beste Voraussetzung für diese verantwortliche Bindung. Dabei hat die Zugehörigkeit zur Gemeinde eine individuell persönliche Seite: Der Einzelne wird zum Glied am lebendigen geistigen Leib des Christus.

Durch das Leben mit dem Vaterunser und dem Bekenntnis gewinnt der Mensch jene Lebenshaltung und Kraft, die ihn zum Träger und Mitvollzieher des siebenfältigen sakramentalen Organismus werden lässt. 

Wer Mitglied der Christengemeinschaft wird, entschließt sich, mitverantwortlich beim Verwirklichen ihres geistigen Auftrages zu sein und die mitmenschlichen Beziehungen im Sinne eines gelebten Christentums entfalten zu helfen. Damit verstärkt er die in der Welt wirkenden Christuskräfte.