Mitgliedschaft - Zugehörigkeit - Taufe

Durch die Anteilnahme am Leben, durch Taufe, die Menschenweihehandlung oder andere Sakramente stellt sich eine Zugehörigkeit  zur Christengemeinschaft dar.

Die Gemeinde möchte ein Ort sein, an dem sich Menschen aus Freiheit im Namen Christi zusammenfinden.

Christus als  helfenden Führer zu suchen und zu verstehen ist ein Motiv.

Die Teilnahme am Gemeindeleben, an den Gottesdiensten und auch die Inanspruchnahme eines Sakramentes setzt nicht  eine Mitgliedschaft voraus.

Für das Empfangen eines Sakramentes/eines Rituales (auch etwa bei einer Bestattung) gilt: einer muß es wollen.

Sowohl Mitglieder als auch Freunde der Gemeinde tragen durch ihre Beiträge, Zuwendungen und Spenden die finanziellen Belange der Gemeinde.

Mitgliedschaft hat verschiedene Ebenen im Leben.

Eine ist im Bekenntnisgebet, dem Credo, beschrieben: "Gemeinschaften, deren Glieder den Christus in sich fühlen, dürfen sich vereinigt fühlen in einer Kirche, der alle angehören, die die heilbringende Macht des Christus empfinden."

Eine ist auch die der Lebenspraxis.

Die rechtliche Mitgliedschaft in der Christengemeinschaft und in einer ihrer Gemeinden bedarf eines Entschlusses des mündigen Menschen; ein Mitgliedsbeitrag ist in seiner Form und Höhe in die Eigenverantwortung des Menschen gestellt. 

Die Christengemeinschaft erhält von ihren Mitgliedern und Freunden frei gegebene Spenden und Beiträge.

Ebenso anlässlich von Taufen, Trauungen, Bestattungen, Beratungsgesprächen u.a. empfängt die Gemeinde Zuwendungen. Auch sie sind in Form und Höhe in die Eigenverantwortung des Gebers gestellt. Näheres wird abgesprochen. 

Durch Beiträge und Spenden wird nicht "etwas bezahlt werden können"; durch jedwede Zuwendung auch gelegentlich von Gottesdiensten, Taufen, Trauungen etc., wird die Möglichkeit für künftiges geschaffen.

Die Gemeinde trägt mit ihren Beiträgen ihr Gemeindeleben vor Ort, in der Region Österreich und global mit Leitung (Lenker, Oberlenkung), Ausbildung, und Organisation. 

Die Christengemeinschaft hat in Österreich den Status einer staatlich eingetragenen "religiösen Bekenntnisgemeinschaft".(Siehe die HP des Kultusministeriums)

Beiträge für die Christengemeinschaft sind bei der Steuererklärung in Österreich nicht absetzbar.